• Veranstaltungsantrag für Sondernutzungsgenehmigung

    Bevor Sie mit der Durchführung Ihrer Veranstaltung beginnen können, müssen Sie einen Veranstaltungsantrag bei dem Straßen- und Grünflächenamt Neukölln stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 9 Wochen. Außerdem müssen Sie in der Regel eine Sondernutzungsgenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO beantragen. Hierfür steht Ihnen ein vorausfüllbare PDF-Formular des Landes Berlin zur Verfügung:

    Veranstaltungsantrag

  • Lärmschutz und GEMA

    Für Veranstaltungen auf dem Alfred-Scholz-Platz müssen Sie zudem Lärmschutzvorschriften beachten und ggf. eine Genehmigung oder Ausnahmezulassung beantragen. Dies kann beim Bezirksamt Neukölln online erfolgen.

    Genehmigung oder Ausnahmezulassung von Lärmschutzvorschriften

    Wenn Sie Musik abspielen möchten, müssen Sie bei der GEMA eine Lizenz erwerben. Weitere Informationen zur Musiknutzung in der Öffentlichkeit finden Sie auf der Website der GEMA.

    GEMA Preisrechner

    GEMA Preisrechner

  • Ausschank und Lebensmittel

    Wenn Sie bei Ihrer Veranstaltung auf dem Alfred-Scholz-Platz in Neukölln alkoholische Getränke ausschenken oder Lebensmittel verkaufen möchten, müssen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz beantragen.

    Antrag für den Ausschank alkoholischer Getränke (PDF)

  • Lageplan

    Bei Veranstaltungen ist es wichtig, einen detaillierten Lageplan zu erstellen. Dieser sollte u.a. die Fläche der Veranstaltung, den Standort von Sanitäranlagen, Strom- und Wasseranschlüssen, Verkaufs- und Marktständen, sowie notwendige Flucht- und Rettungswege enthalten. Hierfür kann der Lageplan des Alfred-Scholz-Platzes als Grundlage genutzt werden:

    Lageplan Alfred-Scholz-Platz (PDF)

  • Versicherungen

    Um Ihre Veranstaltung abzusichern, sollten Sie über die erforderlichen Versicherungen verfügen. Dazu gehört in der Regel eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung.